Etappensieg für Apple im Patentstreit mit Samsung: Das Düsseldorfer Landgericht bestätigt einstweilige Verfügung – weiterhin Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1
Düsseldorf, 25.08.2011 – Nach Berichten von ftd.de und heise.de erhält das Düsseldorfer Landgericht seine einstweilige Verfügung vom 9. August aufrecht. Diese untersagt der deutschen Tochter des südkoreanischen Elektronikkonzerns, das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland und der EU zu verkaufen. Die Verfügung galt zunächst auch für das koreanische Mutterunternehmen. Dies musste das Gericht aber eine Woche nach dem Erlass wieder zurücknehmen und das Verkaufsverbot für Samsung Korea auf Deutschland beschränken. Heute folgte die vorsitzende Richterin jedoch der Argumentation von Apple. Die beiden Konzerne hatten bei einer mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, Ihre Standpunkte zu erläutern. Im Verfahren vor dem Landgericht geht es um die Verletzung eines vom US-Konzern in Europa eingetragenen Geschmacksmusters. Die endgültige Entscheidung will das Gericht am 9. September treffen.
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