Die neue Fassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erlaubt es den Netzbetreibern, Verbindungsdaten unbegrenzt zu speichern
Der Bundestag hat am 27. Oktober die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Die Bundesregierung hat die zeitliche Befristung der Speicherung von Verbindungsdaten aus dem Gesetz gestrichen, wie beispielsweise Golem und Computerbase kritisierten. Zudem hätten Ermittlungsbehörden Zugriff darauf. Das entspricht einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März als Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis eingestuft hat (Artikel 10 des Grundgesetzes).
Außerdem hat sich die Bundesregierung davon verabschiedet, den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten als Verpflichtung in das Gesetz aufzunehmen. Laut Spiegel Online soll der CDU Telekommunikationsexperte Georg Nüsslein noch eine entsprechende Regelung angekündigt haben. Die FDP hätte dies aber verhindert. Die Digitale Gesellschaft und der Blog Netzpolitik sprachen von einer verpassten Gelegenheit für den Internetstandort Deutschland.
Das neue TKG enhält aber auch Verbesserungen für den Verbraucher. So müssen die Warteschleifen bei Servicenummern künftig kostenlos sein. Anbieter dürfen erst dann Gebühren berechnen, wenn der Anrufer mit einem Gesprächspartner verbunden wurde. Allerdings sieht das Gesetz eine Übergangsfrist von einem Jahr vor. Beim Wechsel des Telefonanbieters muss der Anschluss künftig innerhalb eines Tages umgestellt werden.
Ein Kommentar
Netter Blog, ich komme auf jeden fall oefter