YouTube vs. GEMA: Haftung nur nach Hinweis auf Rechtsverstoß

0

Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. April 2012 haftet der Betreiber YouTube nur dann für Urheberrechtsverletzungen, wenn er trotz eines Hinweises die betroffenen Inhalte nicht löscht oder den Zugang sperrt

YouTube vs GEMAHamburg – Das Urteil des Landgerichts Hamburg im Streit der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Videoplattform YouTube werteten beide Parteien als Erfolg. Mit ihrer Klage wollte die GEMA unter anderem erreichen, dass YouTube zwölf Musiktitel von der Plattform entfernen muss. Das hatte YouTube abgelehnt – da der Plattformbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen hafte. Das Landgericht entschied nun: YouTube muss Inhalte nur dann von der Plattform löschen, wenn der Betreiber durch entsprechende Hinweise von Rechtsverstößen erfährt. Dann muss der Plattformbetreiber YouTube auch durch technische Vorkehrungen verhindern, dass die umstrittenen Inhalte erneut hochgeladen werden. Allerdings muss YouTube laut Urteil nicht sämtliche bereits auf die Plattform hochgeladenen Clips kontrollieren.

Die GEMA wollte mit ihrer Klage exemplarisch erreichen, dass YouTube zwölf Musikvideos von der Plattform entfernt. Nach dem Urteil des Landgerichts muss der Plattformbetreiber nun sieben Videos löschen. Bei den übrigen fünf Titeln wies das Landgericht die Klage jedoch ab. Die Begründung: Es sei nicht ersichtlich, dass es nach dem Hinweis der Klägerin (der GEMA) zu weiteren Uploads gekommen sei. Zur Pressemeldung des Landgerichts

Folgende zwölf Musikvideos waren Bestandteil der Klage (von teltarif):

Entfernen muss YouTube sieben Stücke:

  • Alex Joerg Christensen, «Ritmo de la noche», Chocolate (1990)
  • Alex Joerg Christensen, «Night in Motion», U96 (1993)
  • Frank Dostal, «Lieder, die die Liebe schreibt», Nana Mouskouri (1978)
  • Hajo Lewerentz (Hayo Panarinfo; Hayo Bauer; CKioni), «Club Bizarre», U96 (1995)
  • Franz Reuther (Frank Farian), «Rivers of Babylon», Boney M. (1978)
  • Rolf Zuckowski, «Lieder, die wie Brücken sind», Rolf Zuckowski (1982)
  • Rolf Zuckowski, «Im Kindergarten», Rolf Zuckowski (1994)

Das Landgericht wies die Klage für diese fünf Stücke ab:

  • Michael Cretu, «In The Shadow, in The Light», Enigma (2003)
  • Christian Bruhn, «Zwei kleine Italiener», Conny Froboess (1962)
  • Christian Bruhn, «Akropolis adieu», Mireille Mathieu (1971)
  • Alex Joerg Christensen, «Sex An Der Bar», Alex C. feat. Y-Ass (2008)
  • Alexander Kaiser, «I feel like you», X-Perience (2007

Der Tagesschau-Beitrag vom 20.04.2012:

Share.

Autor

Recording, Musikproduktion und Schlagzeug zählen ebenso zu meinen Interessen wie Medientechnik und Broadcast. Nach Stationen bei Tonstudio Zuckerfabrik, R&P Showtechnik & Veranstaltungsservice, SWR, WDR und Axel Springer arbeite ich als freiberuflicher Technikjournalist und Medieningenieur. Dabei biete ich Fachartikel, Produktbeschreibungen und Content-Marketing für Verlage und Unternehmen.

Mehr über meine Dienstleistungen erfahrt ihr auf

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.