Schrumpfkur für die Dritten

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Kabel Deutschland kontert: Die öffentlich-rechlichen Sender hatten die Einspeiseverträge gekündigt – nun setzt die KDG die dritten Programme auf Diät

Kabel DeutschlandUnterföhring, 7. Januar 2013 – Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Am 25. Juni 2012 gaben ARD und ZDF bekannt, sie hätten ihre Einspeiseverträge mit den drei größten Kabelnetznetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW zum 1. Januar 2013 gekündigt. ARD und ZDF überwiesen jahrelang enorme Beträge an die Kabelnetzbetreiber: Nach eigenen Angaben stattliche 60 Millionen brutto und nach Abzug der Gemagebühren, die von den Kabelgesellschaften an die Öffentlich-rechtlichen zurückflossen, immer noch 43,9 Millionen Euro netto. Doch es gibt eine sogenannte „Must-Carry„-Klausel im Rundfunkstaatsvertrag (RStV), nach der die Kabelnetzbetreiber sämtliche digitalen Hörfunk- und TV-Programme von ARD und ZDF einspeisen müssen. Nachdem sich die Sender und Kabelnetzbetreiber zum Start zahlreicher neuer HDTV-Sender am 30. April 2012 nicht über eine Vergütung einigen konnten, kündigten die Sendeanstalten kurzerhand die Verträge. “Soweit erkennbar, kassieren die Kabelanlagenbetreiber in keinem anderen vergleichbaren europäischen Land sowohl bei den TV-Sendern, als auch bei ihren Kabelkunden”, kommentierte das ZDF in einer Pressemitteilung.

Heute reagierte Kabel Deutschland: Ab dem 8. Januar werde man „Anpassungen bei der digitalen Übertragung vornehmen“, teilte der Kabelnetzbetreiber mit. Im Klartext heißt das: Die Bandbreite der öffentlich-rechtlichen Programme wird verringert. Offenbar werden andere Sender mit niedrigerer Bandbreite übertragen. Darüber hinaus möchte die KDG jedes digitale Dritte Programm nur noch in einer regionalen Variante einspeisen. In Sachsen etwa wird also ausschließlich MDR Sachsen verbreitet und nicht mehr zusätzlich MDR Sachsen-Anhalt und MDR Thüringen. Die regionalen Varianten der einzelnen Dritten Programme zeigten mit Ausnahme eines halbstündigen Regionalfensters ganztägig ein identisches Programm, so die Pressemitteilung von Kabel Deutschland.

Dr. Manuel Cubero, Mitglied des Vorstands der Kabel Deutschland Holding AG, erklärte, dass es trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen sei, sich mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einigen. Es sei unverständlich, dass ARD und ZDF für die Versorgung von knapp der Hälfte der Fernsehhaushalte keine Entgelte mehr entrichten wollten, obwohl sie für den Transport via Satellit, per DVB-T und über das Internet bezahlten.

Zumindest bei den ersten beiden Übertragungswegen fällt ein gravierender Unterschied auf: Der Zuschauer muss für die Satelliten- oder DVB-T-Übertragung der Öffentlich-rechtlichen nicht zweimal bezahlen – an die GEZ und die Netzbertreiber.

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Autor

Recording, Musikproduktion und Schlagzeug zählen ebenso zu meinen Interessen wie Medientechnik und Broadcast. Nach Stationen bei Tonstudio Zuckerfabrik, R&P Showtechnik & Veranstaltungsservice, SWR, WDR und Axel Springer arbeite ich als freiberuflicher Technikjournalist und Medieningenieur. Dabei biete ich Fachartikel, Produktbeschreibungen und Content-Marketing für Verlage und Unternehmen.

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